Mitgliederversammlung 2024

Mitgliederversammlung des Ev. Kirchenbauvereins Gaiberg e.V. am 30. Juli 2024

Liebe Mitglieder des Ev. Kirchenbauvereins Gaiberg e.V.,

hiermit lade ich Sie herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 30. Juli 2024, um 19.00 Uhr in die Ev. Peterskirche Gaiberg ein.

 

Der gesamte Vorstand würde sich sehr freuen, wenn möglichst viele Mitglieder den Weg zu unserer Versammlung finden. Lt. unserer Satzung sind wir beschlussfähig, wenn wenigstens doppelt so viele Mitglieder anwesend sind wie dem Vorstand nach § 7 a) bis d) angehören.

Konkret bedeutet das: Für eine Beschlussfähigkeit müssen mindestens 4 x 2, also 8 Mitglieder anwesend sein.

 

Die Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung / Totengedenken / ggfs. Ergänzungen der Tagesordnung

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung / Feststellung der fristgerechten Einladung

TOP 3: Hinweis auf das Protokoll der 33. Sitzung v. 09.05.2023, verfügbar über die Vereinswebsite

TOP 4: Bericht des Rechnungsführers

TOP 5: Bericht der Kassenprüfer

TOP 6: Entlastung des Gesamtvorstandes für die Zeit bis zur letzten Jahresversammlung am 09.05.2023

TOP 7: Wahlen | Wahl des Wahlleiters

7.1. Wahl des 1. Kassenprüfers (für 2 Jahre)

7.2. Wahl des 2. Kassenprüfers (für 2 Jahre)

7.3. Wahl des 1. Vorsitzenden (für 4 Jahre)

7.4. Wahl des 2. Vorsitzenden (für 4 Jahre)

7.5. Wahl des Schriftführers (für 4 Jahre)

7.6. Wahl des 1. Beisitzers (für 4 Jahre)

7.7. Wahl des 2. Beisitzers (für 4 Jahre)

 

TOP 8: Jahresbericht des Vorstandes / Rückblick und Ausblick auf Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten des KBV

TOP 9: Bilanz des Crowdfunding

Antrag des Vorstandes bzgl. der Verwendung von KBV-Mitteln auf Basis zweckgebundener Spenden

Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass bis auf Weiteres zweckgebundene Spenden und alle Geldmittel, die im Rahmen des Crowdfunding-Projektes eingeworben wurden, vom Vorstand zur Finanzierung der genannten Zwecke verwendet werden können, auch wenn sie den Betrag von 1000,00 Euro übersteigen.

Hinweis: Lt. Satzung §8 „Zuständigkeiten des Vorstandes“ sind Ausgaben ohne Mitgliedervotum nur bis 1000,00 Euro möglich.

TOP 10: Antrag: Der Vorstand wird ermächtigt, über die finale Zuschusshöhe bzgl. der Turmrenovierung 2024, die über die zweckgebundenen Mittel hinausgehen, ohne weitere Mitgliederversammlung zu entscheiden.

TOP11: Entscheidung über den weiteren Verwendungszweck freigewordener Mittel aus dem Festgeldkonto

TOP 12: Mitgliedersituation des KBV

TOP 13: Stand der Dinge bzgl. Kirchensanierung (Gemeinderäume, Heizung, Langhaus)

TOP 14: Allgemeine Aussprache

 

Jedes Mitglied kann bis spätestens 23.07.2024 beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Im Namen des Vorstandes freue ich mich, Sie bei unserer Jahresversammlung begrüßen zu dürfen!

 

Herzlichst

Ihr

Martin Boeckh - 1.Vorsitzender

Am 30.07.2024 findet die Mitgliederversammlung des Ev. Kirchenbauvereins Gaiberg e.V. um 19.00 Uhr in der Ev. Peterskirche statt.

Foto: boe